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Satzung AmC - Cuxhaven
06.12.2009 von Jürgen

Satzung des Automobilclubs Cuxhaven
§1 – Name, Sitz und Geschäftsjahr des Clubs

1.1
Der Club führt den Namen „AmC-Cuxhaven"

1.2
Der Sitz des Clubs ist 27478 Cuxhaven ,

1.3
Der Clubraum ist im Panorama Altenbruch, Strand Altenbruch

§2 – Zweck des Clubs

2.1
Förderung von Interesse und Enthusiasmus des Auto

2.2
Organisation von Veranstaltungen und Freizeitaktivitäten

2.3
Unterstützung der Mitglieder bei Problemen

2.4
Förderung der Kontakte zu Händlern und Werkstätten

2.5
Den Mitgliedern, soweit machbar, Privilegien und Vergünstigungen zukommen zu lassen
2.6
Party, Spaß, Zusammenhalt, Freundschaften gründen

§3 – Mitgliedschaft( gilt auch für den Vorstand)

3.1
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, welche die Clubzwecke anerkennt

3.2
Beitrittsanträge sind formlos persönlich an den Vorstand zu richten

3.3
Die Mitgliedschaft endet durch:
- Austritt des Mitglieds
- Ausschluss des Mitglieds
- Tod des Mitglieds

3.4
Der Austritt kann jederzeit persönlich an einem vom Vorstand erklärt werden.

3.5
Die Mitgliederversammlung kann mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder über einen Ausschluss beschließen. Ein Ausschluss kann bei grobem oder wiederholtem Verstoß gegen die Satzung oder die Interessen des Clubs erfolgen.

3.6
Mitglieder können auch ausgeschlossen werden, wenn dadurch der Club gefährdet wird siehe "Falschrederei, Beleidigungen, über den Club oder gegen Clubmitglieder usw. "Kann der Vorstand notfalls auch ohne Mehrheit entscheiden!"

3.7
Es werden keine Anteile zurückerstattet.

3.8
Person muss 18 Jahre Mindestalter haben

§4 - Mitgliedsbeiträge

4.1
Die Mitglieder haben einen Beitrag nur zu Veranstaltungen abzugeben, die summe berechnet der Vorstand.

4.2
Jährlicher Beitrag sind 5€.
Zu zahlen 01. August jeden Jahres

4.3
Beim Clubtreffen ist jeder Selbstversorger und achtet auch drauf das er seine Rechnung korrekt bezahlt.


§5 – Rechte und Pflichten der Mitglieder (gilt auch für den Vorstand)

5.1
Jedes Mitglied hat Stimmrecht.

5.2
Jedes Mitglied hat das Recht, dem Vorstand Vorschläge zu unterbreiten.

5.3
Alle Mitglieder sind verpflichtet:

- andere Mitglieder zu respektieren und akzeptieren

- gegenseitige extreme Beleidigungen zieht eine Verwarnung nach sich

-Handgreiflichkeiten zieht eine Verwarnung nach sich, bei extrem den sofortigen Ausschluss aus dem Club

-kleinere Gruppenwirtschaft ist nicht gerne gesehen und kann zu einer Verwarnung führen. (schadet meistens dem Club automatisch)

- die Ziele des Clubs nach besten Kräften zu unterstützen und zu fördern

- das Clubvermögen fürsorglich zu behandeln

- den Club durch eigene Tätigkeiten zu unterstützen

- im Club über Clubmitglieder oder übern Club üble nachrede zu unterlassen ( kann zum Ausschluss führen)

- der Club hat immer würdig vertreten zu werden damit meinen wir egal welches "Aussehen Nationalität usw. "Werden immer freundlich behandelt! Außer die sind unfreundlich :) dann bitte zu einen Vorsitzenden kommen, es gibt Wege es zu klären

- sollten Schäden unter Mitgliedern entstehen, sind diese unverzüglich zu begleichen und zu regeln. z.B. wenn einer ne Scheibe vom anderen kaputt macht, gleich aus der Welt schaffen. Wer was kaputt macht bezahlt oder repariert es auch unverzüglich!!!



§6 – Organisation des Clubs

6.1
Die Clubversammlung

- Die Clubversammlung ist mindestens einmal im Monat (1. Sonntag im Monat um 20.0 Uhr im Panorama Altenbruch)

- Die Mitglieder werden gemeinsame Aktivitäten erfahren auf der Homepage oder persönlich

- Die ordnungsgemäß einberufene Clubversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Mitglieder i.A. mit einfacher Mehrheit beschlussfähig

Die Aufgaben der Clubversammlung sind insbesondere:

- Vorschläge für Unternehmungen

- Entlastung des Vorstandes bei gemeinsamen Aktivitäten (z.B. grillen, Aufbauunterstützung usw.)
- Termine Ausflüge gemeinsame (treffen Heidepark usw.)

- Beschlussfassung über die Arbeit des Clubs

- Beschlussfassung über Satzungsänderungen des Clubs

- Beschlussfassung über die Auflösung des Clubs

6.2
Der Vorstand

Der Vorstand des Vereins setzt sich zusammen aus dem 2 Vorsitzenden (Jürgen Ostermann, Debby Schätzle) Sie vertreten den Club rechtswirksam.

Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Clubs zuständig:
- Vorbereitung und Einberufung der Versammlungen

- Ausführen der Beschlüsse der Mitgliederversammlung

- Erarbeitung und Ideenumsetzung

- Hilfeleistungen wenn möglich

- Aber die Mitglieder haben in die ihren Möglichkeiten liegende Unterstützung mit beizutragen

§7 - Auflösung des Clubs

7.1 Die Auflösung des Clubs erfolgt durch den Beschluss der Mitgliederversammlung und bedarf einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder.

§ 8- Clubraumnutzung Hallennutzung
8.1
Die Räume und die Gegenstände sind pfleglich zu behandeln!

8.2
Bei Feiern haben keine Fremden oder nicht eingeladenen Personen die Räumlichkeiten zu betreten! (wird gleich Platzverweis erteilt)

8.3
Wer die Halle gerne zum schrauben benutzen möchte, wird gebeten sich mit Jürgen in Verbindung zu setzen um mit ihm alles weitere zu besprechen :)

8.4
Bei Schäden haftet immer der den Schaden verursacht hat, bitte ehrlich sein man findet immer eine Lösung! Nicht das andere dann darunter leiden müssen weil wir die Halle dann nicht mehr dafür frei geben.


§ 9- Clubtreffen
9.1
Die Mitglieder sollten bis 20.15 Uhr anwesend sein, um den Abend mit den Themen eröffnen zu können




9.2
Wenn man mit den Themen durch ist, kann gegessen und gealbert werden so lange man lust hat, open end (aber bitte den laden heil lassen)

9.3
Wenn ein Mitglied nicht pünktlich da sein sollte, welche Gründe auch immer, hat zu den Themen dann kein Stimmrecht mehr. Weil wollen ja auch unseren Spaß und nicht den ganzen Abend auf gewisse Leute dann warten!!!

9.4
Anwärter sollten so gegen 20.45 dazu stoßen, um sich in der Runde vorzustellen.

9.5
Mitglieder haben mindestens in 3 Monaten einer Clubsitzung beizuwohnen

9.5
Ausnahmen, beruflich (Montage, Lkw-Fahrer, Selbstständigkeit) oder Kinder, Familie, selbst Krankheitsfälle. Aber probieren es möglich zu machen!!!

9.6
Sollte man unbegründet mehreren Clubtreffen nicht beiwohnen, gehen wir davon aus das, dass Interesse für den Club nicht gegeben ist und das Mitglied wird ausgeschlossen.

9.7
Sollte das Mitglied unendschuldig fehlen ist 1€ Strafgebühr zu entrichten, zu zahlen an die Clubkasse, Kasse wird vom Vorstand verwaltet.

§10 - Obligatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

10.1
Vorstehende Satzung wurde am 21.06.2009 in Cuxhaven vom Mitclubgründerin Debby Schätzle erarbeitet und von Vorstand beschlossen.


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